Sportangebote

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Girlsday

Gemeinsam mit den Hamburger Energiewerken möchte der Hamburg Towers e.V. mehr Mädchen für den Sport begeistern. Entsprechend finden jährlich bis zu zwei Girlsdays statt. Das Angebot richtet sich an Anfängerin zwischen 9 – 13 Jahren, die die Faszination Basketball erleben wollen – basketballerische Vorerfahrungen sind nicht erforderlich. Das Angebot ist zudem kostenfrei.

  • Training, Spiele & kleine Wettbewerbe
  • Ein cooles Towers-Girlsday-Shirts
  • Gesunde Snacks, Mittagessen, Getränke (alles inklusive)
  • Training mit qualifizierten Trainer:innen
  • Kleine Überraschung für alle Teilnehmerinnen

Sachsenweg 91, 22455 Hamburg

Stand-Up Paddling (SUP)

Wir nehmen dich mit, vom Court direkt aufs Board!
Mit uns lernst du Hamburgs Stadtteil Wilhelmsburg noch einmal ganz neu kennen – ohne Schleppen oder Pumpen.
Schnapp dir ein Board und ab aufs Wasser.

  • Kurse (Rookie, Advanced, Pro)
  • Verleih (auf Anfrage)
  • Events
  • Kooperationen (Firmen, Schulen etc.)
  • Professionelle Betreuung
  • Bestes Equipment (Fanatic SUP Allround Fly Soft Top; Fanatic Pure Adj. Paddel)
  • Zentrale Lage an tollem Paddel-Revier

Stand: 16.06.2021

I. Geltungsbereich
(1) Der Hamburg Towers e.V. (TOWERS) führt Stand Up Paddling Trainings wie Kurse und Touren (schließt auch die eigenständige SUP-Ausleihe ein) durch.
(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen den TOWERS, vertreten durch den Vorstand, und den TeilnehmerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte, finden im Hinblick auf die genannten Veranstaltungen diese AGBs Anwendung.

II. TeilnehmerIn, Mindestanzahl
(1) Soweit nicht anders vereinbart, kann an den SUP-Trainings der TOWERS jede(r) teilnehmen, die/der folgende Voraussetzungen erfüllt und mit der Teilnahme erklärt,

  • dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen seine Teilnahme bestehen,
  • dass körperliche Gesundheit vorherrscht,
  • dass weder Alkohol noch andere bewusstseinsverändernde Substanzen genommen wurden,
  • dass sie/er im Besitz eines Freischwimmer-Zeugnisses ist und sich mindestens 15 Minuten frei schwimmend in Kleidung über Wasser halten kann,
  • dass sie/er/es mindestens 15 Jahre alt ist. Für Minderjährige ist das schriftliche Einverständnis des Erziehungsberechtigten (alternativ die gleichzeitige Teilnahme der/der Erziehungsberechtigten) erforderlich,
  • dass sie/er/es einverstanden ist, dass sie/er während des Trainings/des Kurses/der Tour medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen, im Falle eines Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf ratsam sein sollte. Jegliche ärztliche Inanspruchnahme – auch im Rahmen regenerativer Infusionstherapie – ist kostenpflichtig und wird entweder über die Krankenkasse oder privat liquidiert.
  • dass die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs auf eigene Gefahr erfolgt.

(2) Die Mindestanzahl der Teilnehmer pro Training (außer Eigenleihe) beträgt 4. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für dem Training bis 1 Woche vor Beginn nicht erreicht, so steht die Durchführung des Trainings im Ermessen der TOWERS, es gilt Ziffer VI.

III. Vertragsschluss
(1) In den Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten der TOWERS ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
(2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von dem/der TeilnehmerIn oder dessen/deren jeweiligen Erziehungsberechtigten aus. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Online-Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist online auf der Homepage der TOWERS verein.hamburgtowers.de zu tätigen.
(3) Die TOWERS können ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an dem Trainings dadurch annehmen, dass sie dem/der TeilnehmerIn eine Bestätigung per E-Mail innerhalb von 7 Tagen zusendet.
(4) Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichten sich die TOWERS, dass in diesen AGBs sowie in den ggfs. vorhandenen jeweiligen Traininginformationen im Internet, auf der Homepage, zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Der/die TeilnehmerIn ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen AGBs sowie in den einschlägigen Trainingsinformationen vorgesehenen Pflichtennachzukommen.

IV. Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt vorab im Rahmen der Online-Anmeldung direkt oder über einen Zahlungsdienstanbieter an die TOWERS. Mit der Anmeldung und Bezahlung werden diese AGB / Teilnahmebedingungen anerkannt.

V. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der / die TeilnehmerIn kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
(2) Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn des gebuchten Trainings werden 95 %, bei Rücktritt bis 3 Tage vor Beginn 60 % des Teilnahmebeitrages erstattet.
(3) Mit dem Rücktritt verliert der / die TeilnehmerIn das Recht, an dem gebuchten Training teilzunehmen.
(4) Erfolgt der Rücktritt wegen Krankheit oder Verletzung der / des Teilnehmer(s)In, so erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrages bis zum Tag des Trainings.
(5) Dem/der TeilnehmerIn ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.

VI. Veränderung und Annulierung der Veranstaltung durch die TOWERS
(1) Im Falle höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen und aus Sicherheitsgründen haben die TOWERS das Recht, die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Vereins gegenüber dem Teilnehmer. Vor Ort entscheidet der jeweilige Trainer über die Durchführung des Kurses. Der/die TeilnehmerIn hat dann Anspruch auf volle Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge.
(2) Ein Training gilt als absolviert, wenn mindestens 50% der Dauer absolviert wurde. Wird das Training vorher abgebrochen oder gar nicht gestartet, so wird ein Ersatztermin angeboten oder der/die Teilnehmer/In bucht sich einen neuen Termin.  Entscheidet der/die Teilnehmer/In selbst auf Grund einer regionalen Unwetterwarnung nicht am Training teilzunehmen, gibt es keinen Erstattungsanspruch.
(3) Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnahmezahl haben die TOWERS das Recht, das Training abzusagen. In diesem Fall vergüten die Towers binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel II (2) hat eine etwaige Annullierung des Trainings bis spätestens 3 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.

VII. Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
(1) Die TeilnehmerInnen sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch die TOWERS kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
(2)  Die TeilnehmerInnen müssen – ggfs. über ihre/n Erziehungsberechtigten – kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.
(3) Abweichend von Abs. (1) sind alle TeilnehmerInnen von durch die TOWERS durchgeführten und begleiteten Trainings im Rahmen von Kursen und Touren sowie alle Vereinsmitglieder, die im Rahmen unserer Öffnungszeiten im Rahmen einer Eigenleihe trainieren, während des Trainings über den Verein unfall-, haftpflicht- und rechtsschutzversichert.
(4) Der / die Erziehungsberechtigte(n) bestätigen mit der Anmeldung, dass aus körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme an des Trainings  bestehen.
Sollte der / die TeilnehmerIn aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so sind diese unbedingt mitzuteilen.

VIII. Haftungsausschluss und Verzicht
(1) Die TeilnehmerInnen und deren Erziehungsberechtigte stellen die TOWERS, die SUP-Anleiter bzw. die Helfer oder deren Vertreter von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierbei sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Schäden, Krankheiten, Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Diese Haftungsfreistellung gilt auch gegenüber Dritten, sowie diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
(2) Absatz 1 gilt auch für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von Vorstand, Vorstandsmitgliedern, verfassungsmäßig berufenen Vertretern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TOWERS beruhen.

IX. Teilnahmeausschluss
(1) Die TOWERS behalten sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), vom Training auszuschließen. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Mögliche Regressansprüche bei Trainingsabbruch anderer Teilnehmer gegenüber dem ausgeschlossenen Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.
(2) Dem/der TeilnehmerIn ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.

X. Datenschutz
(1) Sämtliche von den TeilnehmernInnen und Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von den TOWERS unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die TOWERS sind berechtigt, die Daten an von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
(2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die TeilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(3) Die personenbezogenen Kerndaten, wenn erfasst: Name, Anschrift und Geburtsjahr dürfen von den TOWERS und von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die TeilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(4) Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adresse von den TOWERS und den mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die TeilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(5) Sofern die TeilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die Partner der TOWRES überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die TeilnehmerInnen und Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(6) Die Kommunikationsdaten der TOWERS lauten:
Hamburg Towers e.V. Kurt-Emmerich-Platz 2, 21109 Hamburg; E-Mail: info@hamburgtowers.de

XI. Recht am eigenen Bild / gesprochenen Wort
(1) Die TeilnehmerInnen bzw. ihre Erziehungsberechtigten willigen widerruflich ein in die Anfertigung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung des Bildnisses sowie in die Aufnahme, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des gesprochenen Wortes der Teilnehmer für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, die durch die TOWERS und von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbes. für die Homepage der TOWERS. Die TeilnehmerInnen und ihre Erziehungsberechtigten verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung des Bildnisses und des gesprochenen Wortes der Teilnehmer.

XII. Ausrüstung
(1) Boards und Paddel sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Darüber hinaus kann weitere Ausrüstung für die Eigennutzung oder auch für geführte Touren entliehen werden, soweit vorhanden. Bei Verlust der Leihausrüstung haftet der/die TeilnehmerIn für den Zeitwert.
(2) Boardverladung und Wassern der Boards erfordern die Mitarbeit des/der TeilnehmerIn. Ebenfalls verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, die Boards, Paddel und Anzüge in gleichem, sauberen Zustand zurück zu geben, in dem diese zu Beginn ausgegeben wurden.
(3) Der/die TeilnehmerIn ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Kurs-/ Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der der/die TeilnehmerIn schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

XIII. Schlusserklärung
(1) Mit der Teilnahme erklärt der/die TeilnehmerIn und dessen Erziehungsberechtigte abschließend, dass diese AGB inklusive Teilnahme- und Ausleihebedingungen, Verzichtserklärung und Haftungsauschluss sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen wurden und mit deren Inhalt ausdrücklich Einverständnis herrscht.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Alle anderen Angaben entnehmen sie bitte dem BGB.

Lauf-Treff

Wäre der Titel „Cool Runnings“ nicht schon vergeben, der Hamburg Towers Lauf-Treff hätte ihn mehr als verdient. Regelmäßig am Mittwoch (18 Uhr) trifft sich die lauffreudige Gruppe des Hamburg Towers e.V. vor der edel-optics.de Arena. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um ein Angebot, bei dem eine Mitgliedschaft keine Voraussetzung ist – lediglich die Lust am Laufen eint alle Sportlerinnen und Sportler im Alter von 18 bis 60 Jahren. Von Musik begleitetes Warm-Up und Cool-Down umrandet die rund fünf bis sieben Kilometer lange Strecke quer durch den Inselpark. Das Tempo richtet sich nach den Stärken der Gruppe.

Verantwortlicher: Karl-Heinz Pape

„Kalle“ ist nicht nur mehrfach Marathon gelaufen und kennt die schönsten 42,195 Kilometer der Hansestadt im Schlaf, er ist auch zertifizierter Breitensport- und Fitnesstrainer im Hamburg Towers e.V.

Kostenfreie Voranmeldungen bitte bis Mittwoch, 12 Uhr an pape@hamburgtowers.de

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